Beratung

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Sanierung

Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Sanierungsberatung von Unternehmen. Dabei reicht unser Angebot von der Ermittlung der Gründe, die zur Krise geführt haben, bis zur Aufstellung von Möglichkeiten zur Bewältigung der Unternehmenskrise. Dabei ist gewährleistet, dass der Unternehmer langfristig durch uns begleitet und beraten wird, um die Umsetzung der notwendigen Maßnahmen sicher zu stellen. Dazu gehören neben den Verhandlungen mit Gläubigern, wie Lieferanten, Finanzämter und Banken, auch mögliche Umfinanzierungen bzw. die Beschaffung neuer Mittel wie beispielsweise über Investorenpartner der /// HCM. Wir verstehen uns somit als die „rechte Hand“ des Unternehmers und stehen ihm als „Partner auf Zeit“ aktiv zur Seite.

Besonders mit dem zu erwartenden Inkrafttreten des neuen Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz (StaRUG) Anfang 2021 werden sich neue Möglichkeiten für Unternehmen ergeben, sich im Rahmen eines Restrukturierungsplanes außergerichtlich zu sanieren. Folgende Punkte möchten wir aus dem Gesetz, welches Bestandteil des Sanierungsrechtsfortentwicklungsgesetzes (SanInsFoG) ist, hervorheben:

  • Kann von Unternehmen genutzt werden, die nicht zahlungsunfähig, aber drohend zahlungsunfähig sind
  • Zentrales Element ist der Restrukturierungsplan (Maßnahmen sollen drohende Zahlungsunfähigkeit beseitigen)
  • Innerhalb des Restrukturierungsrahmens können Unternehmen die Verhandlungen mit den betroffenen Gläubigern selbst führen und den Plan zur Abstimmung stellen (75 Prozent Zustimmung nur noch notwendig); Unternehmen bleibt im Driver-Seat
  • Haftung des Geschäftsführers im Krisen-behafteten Unternehmen wird jedoch verschärft

Das neue Restrukturierungs- und Sanierungsgesetz wird die bestehenden Verfahren ergänzen. Vor allem das Gläubiger gezwungen werden können, die sich bisher dem Sanierungsprozess widersetzen konnten, ist der entscheidende Vorteil.

Fakt ist, dass die durch uns beratenen Unternehmer teils kaum über aktuelles kaufmännisches Wissen verfügen und andererseits zumeist bereits kurz vor der Zahlungsunfähigkeit stehen. Zudem sind sie aufgrund des Tagesgeschäftes selten in der Lage, sich einen effizienten Überblick über die tatsächliche Lage des Unternehmens zu verschaffen. Eigene Planungsunterlagen sind meistens nicht vorhanden.

Unsere Unterstützungsansätze bei der Sanierung / Restrukturierung:

  • Unternehmensanalyse von der Vergangenheit bis zum aktuellen Tag
  • Ermittlung der Gründe, die zur Krise geführt haben
  • Ermittlung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
  • Prüfung der Kalkulation / Auftragslage / Produktivität
  • Ermittlung der aktuellen und Planung der zukünftigen Liquiditätssituation
  • Prüfung des organisatorischen Ablaufes
  • Erstellung eines Sanierungs- und Restrukturierungsplans / Sanierungsgutachten nach IDW S6
  • Durchführung von gemeinsamen Bankgesprächen
  • Unterstützung bei Vergleichsverhandlungen / Aushandeln von Forderungsverzichten
  • Einführung eines geeigneten Controllingsystems
  • Suche nach neuen Finanzierungsansätzen und –instrumenten

Siehe hierzu auch Insolvenzbegleitung

Siehe hierzu auch den Filmbeitrag mit Daniela Landgraf zum Thema "Selbstständigkeit nach Insolvenz"

Siehe hierzu auch das Praxisbeispiel KIRNER Treppenbau

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Geschäftsführer:
Franco Ottavio Mathias
Heideweg 29a
25451 Quickborn
Deutschland

Tel: +49 (0) 4106 77 42 0
Fax: +49 (0) 4106 77 42 20
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